Grundsteuer Gärtringen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Grundsteuer in Gärtringen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Gärtringen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 142 und 156 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gärtringen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gärtringen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,28 %. Damit liegt der Hebesatz in Gärtringen 9,22 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Nufringen 360 % und in Aidlingen 460 %. Die Grundsteuer in Böblingen wird anhand eines Hebesatzes von 360 % berechnet.

Nachbargemeinden von Gärtringen

GärtringenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Ehningen 330 %
Hildrizhausen 330 %
Gärtringen 350 %
Deckenpfronn 350 %
Nufringen 360 %
Herrenberg 450 %
Aidlingen 460 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gärtringen

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Gärtringen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 248.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 791,47 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Gärtringen der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Gärtringen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Gärtringen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 127 qm und einem Bodenrichtwert von 700,00 € / qm in Gärtringen beträgt der Grundsteuerwert 88.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Gärtringen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 283,15 €.

Grundsteuerwert
88.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
283,15 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gärtringen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 506 qm (Bodenrichtwert 910,00 €) in Gärtringen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 460.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 1.466,37 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
460.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
1.466,37 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gärtringen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Gärtringen (Bodenrichtwert 730,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 185 qm beträgt 135.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 429,97 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
135.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
429,97 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Böblingen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Gärtringen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gärtringen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Gärtringen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gärtringen

Informieren Sie sich hier, ob Gärtringen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gärtringen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 2,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Gärtringen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.021.578,00 €
Gewerbesteuer 5.216.623,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 9.510.830,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 638.119,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 12.622 Einwohnern in Gärtringen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 160,16 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gärtringen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Gärtringen 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Gärtringen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Gärtringen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Gärtringen (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)