Grundsteuer Höchenschwand

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Höchenschwand (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Höchenschwand

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Höchenschwand mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Höchenschwand per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Höchenschwand 11,70 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Häusern 350 % und in St. Blasien 420 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Höchenschwand

HöchenschwandGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Höchenschwand 320 %
Häusern 350 %
Schluchsee 360 %
Weilheim 360 %
Ühlingen-Birkendorf 380 %
St. Blasien 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Höchenschwand

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Höchenschwand berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 55.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 162,49 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Höchenschwand der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Höchenschwand

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Höchenschwand

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 53 qm und einem Bodenrichtwert von 140,00 € / qm in Höchenschwand beträgt der Grundsteuerwert 7.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Höchenschwand beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 21,55 €.

Grundsteuerwert
7.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
21,55 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Höchenschwand

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 395 qm (Bodenrichtwert 110,00 €) in Höchenschwand beläuft sich der Grundsteuerwert auf 43.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 126,38 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
43.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
126,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Höchenschwand

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Höchenschwand (Bodenrichtwert 140,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 197 qm beträgt 27.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 80,08 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
27.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
80,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Höchenschwand.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Höchenschwand aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Höchenschwand mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Höchenschwand

Informieren Sie sich hier, ob Höchenschwand eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Höchenschwand

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Höchenschwand

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 424.405,00 €
Gewerbesteuer 533.019,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.407.480,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 114.117,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.696 Einwohnern in Höchenschwand betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 157,42 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Höchenschwand

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Höchenschwand 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Höchenschwand hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Höchenschwand voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Höchenschwand (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)