Grundsteuer Kaisersbach

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Kaisersbach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Kaisersbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 365 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

345 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kaisersbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kaisersbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Kaisersbach 3,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Welzheim 340 % und in Althütte 380 %. Die Grundsteuer in Schwäbisch Gmünd wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kaisersbach

KaisersbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Alfdorf 325 %
Welzheim 340 %
Kaisersbach 345 %
Althütte 380 %
Murrhardt 380 %
Rudersberg 390 %
Gschwend 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kaisersbach

In Baden-Württemberg berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Kaisersbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 26.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 345,00 %
=
Grundsteuer 2025 84,45 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kaisersbach der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Kaisersbach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Kaisersbach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 59 qm und einem Bodenrichtwert von 817,00 € / qm in Kaisersbach beträgt der Grundsteuerwert 48.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kaisersbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 151,32 €.

Grundsteuerwert
48.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
151,32 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kaisersbach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 333 qm (Bodenrichtwert 200,00 €) in Kaisersbach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 66.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 209,09 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
66.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
209,09 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kaisersbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Kaisersbach (Bodenrichtwert 105,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 290 qm beträgt 30.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 95,44 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
30.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
95,44 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Schorndorf festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Kaisersbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kaisersbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Kaisersbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Kaisersbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Kaisersbach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 278.961,00 €
Gewerbesteuer 788.466,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.479.711,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 98.137,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.432 Einwohnern in Kaisersbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 114,70 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kaisersbach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Kaisersbach 345 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Kaisersbach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Kaisersbach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Kaisersbach (Baden-Württemberg) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)