Grundsteuer Kirchzarten

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Kirchzarten (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Kirchzarten

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kirchzarten mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kirchzarten per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Kirchzarten 17,61 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Stegen 370 % und in Oberried 390 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kirchzarten

KirchzartenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Buchenbach 350 %
Stegen 370 %
Oberried 390 %
Kirchzarten 450 %
Freiburg im Breisgau 600 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kirchzarten

In Baden-Württemberg ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Kirchzarten berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 254.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 450,00 %
=
Grundsteuer 2025 1.043,41 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kirchzarten der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Kirchzarten

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kirchzarten

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 37 qm und einem Bodenrichtwert von 470,00 € / qm in Kirchzarten beträgt der Grundsteuerwert 17.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kirchzarten beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 70,84 €.

Grundsteuerwert
17.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
70,84 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kirchzarten

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 577 qm (Bodenrichtwert 690,00 €) in Kirchzarten beläuft sich der Grundsteuerwert auf 398.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 1.630,22 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
398.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
1.630,22 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kirchzarten

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Kirchzarten (Bodenrichtwert 690,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 353 qm beträgt 243.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 997,13 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
243.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
997,13 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Freiburg-Land festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Kirchzarten.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kirchzarten aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Kirchzarten mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kirchzarten

Informieren Sie sich hier, ob Kirchzarten eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kirchzarten

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 12,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Kirchzarten

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.030.239,00 €
Gewerbesteuer 5.633.370,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 7.029.682,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 734.329,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.003 Einwohnern in Kirchzarten betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 202,96 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kirchzarten

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Kirchzarten 450 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Kirchzarten hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Kirchzarten voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Kirchzarten (Baden-Württemberg) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)