Grundsteuer Lobbach

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Lobbach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Lobbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Lobbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Lobbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Lobbach 8,31 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Spechbach 340 % und in Epfenbach 380 %. Die Grundsteuer in Heidelberg wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Lobbach

LobbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Lobbach 330 %
Schönbrunn 340 %
Spechbach 340 %
Meckesheim 360 %
Epfenbach 380 %
Neckargemünd 400 %
Wiesenbach 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Lobbach

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Lobbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 50.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 151,65 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Lobbach der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Lobbach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Lobbach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 42 qm und einem Bodenrichtwert von 140,00 € / qm in Lobbach beträgt der Grundsteuerwert 5.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Lobbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 17,42 €.

Grundsteuerwert
5.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
17,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Lobbach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 292 qm (Bodenrichtwert 180,00 €) in Lobbach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 52.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 157,66 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
52.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
157,66 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Lobbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Lobbach (Bodenrichtwert 120,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 328 qm beträgt 39.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 118,02 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
39.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
118,02 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Sinsheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Lobbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Lobbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Lobbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Lobbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2011 um 10 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Lobbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 310.687,00 €
Gewerbesteuer 1.182.537,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.373.817,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 121.482,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.350 Einwohnern in Lobbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 132,21 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Lobbach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Lobbach 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Lobbach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Lobbach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Lobbach (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)