Grundsteuer Nußloch

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Nußloch (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Nußloch

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Nußloch mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Nußloch per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Nußloch 19,57 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Leimen 420 % und in Wiesloch 420 %. Die Grundsteuer in Heidelberg wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Nußloch

NußlochGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Walldorf 200 %
Nußloch 320 %
Wiesloch 390 %
Leimen 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Nußloch

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Nußloch berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 198.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 578,61 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Nußloch der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Nußloch

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Nußloch

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 67 qm und einem Bodenrichtwert von 720,00 € / qm in Nußloch beträgt der Grundsteuerwert 48.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Nußloch beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 140,36 €.

Grundsteuerwert
48.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
140,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Nußloch

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 322 qm (Bodenrichtwert 1.200,00 €) in Nußloch beläuft sich der Grundsteuerwert auf 386.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 1.125,20 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
386.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
1.125,20 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Nußloch

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Nußloch (Bodenrichtwert 650,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 345 qm beträgt 224.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 652,87 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
224.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
652,87 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Heidelberg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Nußloch.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Nußloch aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Nußloch mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Nußloch

Informieren Sie sich hier, ob Nußloch eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Nußloch sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Nußloch

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Nußloch

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.416.897,00 €
Gewerbesteuer 4.537.273,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 7.934.340,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 593.356,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 11.254 Einwohnern in Nußloch betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 125,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Nußloch

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Nußloch 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Nußloch hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Nußloch voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Nußloch (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)