Grundsteuer Orsingen-Nenzingen

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Orsingen-Nenzingen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Orsingen-Nenzingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 310 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Orsingen-Nenzingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Orsingen-Nenzingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Orsingen-Nenzingen 15,30 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Steißlingen 320 % und in Eigeltingen 360 %. Die Grundsteuer in Konstanz wird anhand eines Hebesatzes von 410 % berechnet.

Nachbargemeinden von Orsingen-Nenzingen

Orsingen-NenzingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Orsingen-Nenzingen 310 %
Steißlingen 320 %
Volkertshausen 350 %
Aach 360 %
Eigeltingen 360 %
Stockach 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Orsingen-Nenzingen

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Orsingen-Nenzingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 32.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 90,27 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Orsingen-Nenzingen der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Orsingen-Nenzingen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Orsingen-Nenzingen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 79 qm und einem Bodenrichtwert von 224,00 € / qm in Orsingen-Nenzingen beträgt der Grundsteuerwert 17.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Orsingen-Nenzingen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 49,65 €.

Grundsteuerwert
17.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
49,65 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Orsingen-Nenzingen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 422 qm (Bodenrichtwert 140,00 €) in Orsingen-Nenzingen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 59.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 166,44 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
59.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
166,44 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Orsingen-Nenzingen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Orsingen-Nenzingen (Bodenrichtwert 140,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 396 qm beträgt 55.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 156,28 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
55.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
156,28 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Singen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Orsingen-Nenzingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Orsingen-Nenzingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Orsingen-Nenzingen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Orsingen-Nenzingen

Informieren Sie sich hier, ob Orsingen-Nenzingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Orsingen-Nenzingen

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 3,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Orsingen-Nenzingen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 456.366,00 €
Gewerbesteuer 3.022.347,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.265.852,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 212.819,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.542 Einwohnern in Orsingen-Nenzingen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 128,84 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Orsingen-Nenzingen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Orsingen-Nenzingen 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Orsingen-Nenzingen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Orsingen-Nenzingen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Orsingen-Nenzingen (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)