Grundsteuer Rielasingen-Worblingen

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Rielasingen-Worblingen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Rielasingen-Worblingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rielasingen-Worblingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rielasingen-Worblingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Rielasingen-Worblingen 0,69 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Singen (Hohentwiel) 360 % und in Gottmadingen 390 %. Die Grundsteuer in Konstanz wird anhand eines Hebesatzes von 410 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rielasingen-Worblingen

Rielasingen-WorblingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hilzingen 340 %
Singen (Hohentwiel) 360 %
Rielasingen-Worblingen 380 %
Gottmadingen 390 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rielasingen-Worblingen

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Rielasingen-Worblingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 76.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 265,92 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rielasingen-Worblingen der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Rielasingen-Worblingen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rielasingen-Worblingen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 108 qm und einem Bodenrichtwert von 230,00 € / qm in Rielasingen-Worblingen beträgt der Grundsteuerwert 24.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rielasingen-Worblingen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 85,76 €.

Grundsteuerwert
24.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
85,76 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rielasingen-Worblingen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 273 qm (Bodenrichtwert 230,00 €) in Rielasingen-Worblingen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 62.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 216,82 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
62.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
216,82 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rielasingen-Worblingen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Rielasingen-Worblingen (Bodenrichtwert 210,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 144 qm beträgt 30.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 104,43 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
30.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
104,43 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Singen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Rielasingen-Worblingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rielasingen-Worblingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Rielasingen-Worblingen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rielasingen-Worblingen

Informieren Sie sich hier, ob Rielasingen-Worblingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rielasingen-Worblingen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 2,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rielasingen-Worblingen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.653.126,00 €
Gewerbesteuer 2.551.172,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 8.165.765,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 410.680,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 12.032 Einwohnern in Rielasingen-Worblingen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 137,39 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rielasingen-Worblingen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Rielasingen-Worblingen 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rielasingen-Worblingen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Rielasingen-Worblingen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Rielasingen-Worblingen (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)