Grundsteuer Rosenfeld

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Rosenfeld (Stadt in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Rosenfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

280 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rosenfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Rosenfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Rosenfeld 30,37 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Dautmergen 340 % und in Zimmern unter der Burg 330 %. Die Grundsteuer in Villingen-Schwenningen wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rosenfeld

RosenfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rosenfeld 280 %
Geislingen 320 %
Vöhringen 330 %
Zimmern unter der Burg 330 %
Dautmergen 340 %
Epfendorf 340 %
Dietingen 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rosenfeld

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Rosenfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 32.800,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 280,00 %
=
Grundsteuer 2025 83,57 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rosenfeld der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Rosenfeld

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rosenfeld

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 89 qm und einem Bodenrichtwert von 130,00 € / qm in Rosenfeld beträgt der Grundsteuerwert 11.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rosenfeld beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 29,30 €.

Grundsteuerwert
11.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
29,30 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rosenfeld

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 297 qm (Bodenrichtwert 100,00 €) in Rosenfeld beläuft sich der Grundsteuerwert auf 29.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 75,68 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
29.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
75,68 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rosenfeld

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Rosenfeld (Bodenrichtwert 60,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 147 qm beträgt 8.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 22,42 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
8.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
22,42 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Balingen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Rosenfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rosenfeld aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Rosenfeld mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rosenfeld

Informieren Sie sich hier, ob Rosenfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rosenfeld

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rosenfeld

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 686.311,00 €
Gewerbesteuer 12.087.410,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.866.186,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 845.158,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.414 Einwohnern in Rosenfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 107,00 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rosenfeld

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Rosenfeld 280 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rosenfeld hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Rosenfeld voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Rosenfeld (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)