Grundsteuer Seekirch

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Seekirch (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Seekirch

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Seekirch mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Seekirch per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Seekirch 19,14 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Alleshausen 300 % und in Tiefenbach 300 %. Die Grundsteuer in Ravensburg wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Seekirch

SeekirchGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Seekirch 300 %
Alleshausen 300 %
Tiefenbach 300 %
Uttenweiler 300 %
Bad Buchau 310 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Seekirch

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Seekirch berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 35.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 97,19 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Seekirch der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Seekirch

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Seekirch

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 127 qm und einem Bodenrichtwert von 113,00 € / qm in Seekirch beträgt der Grundsteuerwert 14.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Seekirch beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 39,04 €.

Grundsteuerwert
14.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
39,04 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Seekirch

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 502 qm (Bodenrichtwert 50,00 €) in Seekirch beläuft sich der Grundsteuerwert auf 25.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 68,52 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
25.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
68,52 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Seekirch

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Seekirch (Bodenrichtwert 113,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 253 qm beträgt 28.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 77,80 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
28.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
77,80 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Seekirch.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Seekirch aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Seekirch mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Seekirch

Informieren Sie sich hier, ob Seekirch eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Seekirch sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Seekirch

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Seekirch

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 30.134,00 €
Gewerbesteuer 42.357,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 171.816,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 5.666,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 297 Einwohnern in Seekirch betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 101,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Seekirch

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Seekirch 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Seekirch hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Seekirch voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Seekirch (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)