Grundsteuer St. Peter

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in St. Peter (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz St. Peter

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 390 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für St. Peter mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde St. Peter per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in St. Peter 11,91 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Buchenbach 350 % und in St. Märgen 340 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von St. Peter

St. PeterGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
St. Märgen 340 %
Buchenbach 350 %
Stegen 370 %
Simonswald 380 %
Waldkirch 380 %
Glottertal 390 %
St. Peter 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen St. Peter

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer St. Peter berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 239.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 869,96 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in St. Peter der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner St. Peter

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung St. Peter

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 65 qm und einem Bodenrichtwert von 672,00 € / qm in St. Peter beträgt der Grundsteuerwert 43.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in St. Peter beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 158,70 €.

Grundsteuerwert
43.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
158,70 €

Grundsteuer Einfamilienhaus St. Peter

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 510 qm (Bodenrichtwert 250,00 €) in St. Peter beläuft sich der Grundsteuerwert auf 127.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 464,10 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
127.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
464,10 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus St. Peter

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in St. Peter (Bodenrichtwert 320,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 313 qm beträgt 100.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 364,36 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
100.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
364,36 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Freiburg-Land festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde St. Peter.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in St. Peter aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert St. Peter mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in St. Peter

Informieren Sie sich hier, ob St. Peter eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für St. Peter sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz St. Peter

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 14,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen St. Peter

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 324.922,00 €
Gewerbesteuer 784.968,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.383.635,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 69.807,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.677 Einwohnern in St. Peter betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 121,38 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in St. Peter

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in St. Peter 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in St. Peter hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird St. Peter voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In St. Peter (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)