Grundsteuer Steinenbronn

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Steinenbronn (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Steinenbronn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 180 und 198 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steinenbronn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steinenbronn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 367,90 %. Damit liegt der Hebesatz in Steinenbronn 2,19 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Waldenbuch 375 % und in Schönaich 360 %. Die Grundsteuer in Böblingen wird anhand eines Hebesatzes von 360 % berechnet.

Nachbargemeinden von Steinenbronn

SteinenbronnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Weil im Schönbuch 310 %
Steinenbronn 360 %
Schönaich 360 %
Waldenbuch 375 %
Leinfelden-Echterdingen 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steinenbronn

In Baden-Württemberg ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Steinenbronn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 184.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 605,73 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Steinenbronn der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Steinenbronn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Steinenbronn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 63 qm und einem Bodenrichtwert von 460,00 € / qm in Steinenbronn beträgt der Grundsteuerwert 28.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Steinenbronn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 94,68 €.

Grundsteuerwert
28.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
94,68 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Steinenbronn

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 350 qm (Bodenrichtwert 570,00 €) in Steinenbronn beläuft sich der Grundsteuerwert auf 199.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 653,56 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
199.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
653,56 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Steinenbronn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Steinenbronn (Bodenrichtwert 540,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 353 qm beträgt 190.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 624,41 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
190.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
624,41 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Stuttgart III festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Steinenbronn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steinenbronn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Steinenbronn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steinenbronn

Informieren Sie sich hier, ob Steinenbronn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Steinenbronn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 9,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Steinenbronn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 848.223,00 €
Gewerbesteuer 1.632.735,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.429.316,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 371.471,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.426 Einwohnern in Steinenbronn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 132,00 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steinenbronn

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Steinenbronn 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Steinenbronn hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Steinenbronn voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Steinenbronn (Baden-Württemberg) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)