Grundsteuer Stimpfach

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Stimpfach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Stimpfach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 420 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stimpfach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stimpfach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Stimpfach 11,91 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Jagstzell 410 % und in Rosenberg 305 %. Die Grundsteuer in Aalen wird anhand eines Hebesatzes von 370 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stimpfach

StimpfachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Stimpfach 400 %
Kreßberg 400 %
Frankenhardt 410 %
Jagstzell 410 %
Crailsheim 420 %
Fichtenau 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stimpfach

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Stimpfach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 24.700,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 89,91 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Stimpfach der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Stimpfach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Stimpfach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 29 qm und einem Bodenrichtwert von 121,00 € / qm in Stimpfach beträgt der Grundsteuerwert 3.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stimpfach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 12,74 €.

Grundsteuerwert
3.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
12,74 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stimpfach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 321 qm (Bodenrichtwert 40,00 €) in Stimpfach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 12.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 46,59 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
12.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
46,59 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stimpfach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Stimpfach (Bodenrichtwert 25,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 204 qm beträgt 5.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 18,56 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
5.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
18,56 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Stimpfach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stimpfach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Stimpfach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stimpfach

Informieren Sie sich hier, ob Stimpfach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Stimpfach sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Stimpfach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2010 um 8,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stimpfach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 355.567,00 €
Gewerbesteuer 1.589.216,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.814.926,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 249.697,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.105 Einwohnern in Stimpfach betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 114,51 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stimpfach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Stimpfach 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Stimpfach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Stimpfach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Stimpfach (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)