Grundsteuer Unterkirnach

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Grundsteuer in Unterkirnach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Unterkirnach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 430 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

390 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Unterkirnach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Unterkirnach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Unterkirnach 9,11 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in St. Georgen im Schwarzwald 400 % und in Mönchweiler 360 %. Die Grundsteuer in Villingen-Schwenningen wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Unterkirnach

UnterkirnachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Mönchweiler 360 %
Unterkirnach 390 %
St. Georgen im Schwarzwald 400 %
Villingen-Schwenningen 445 %
Vöhrenbach 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Unterkirnach

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Unterkirnach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 14.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 390,00 %
=
Grundsteuer 2025 51,11 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Unterkirnach der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Unterkirnach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Unterkirnach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 27 qm und einem Bodenrichtwert von 120,00 € / qm in Unterkirnach beträgt der Grundsteuerwert 3.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Unterkirnach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 11,36 €.

Grundsteuerwert
3.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
11,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Unterkirnach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 353 qm (Bodenrichtwert 150,00 €) in Unterkirnach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 52.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 187,74 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
52.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
187,74 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Unterkirnach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Unterkirnach (Bodenrichtwert 45,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 264 qm beträgt 11.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 41,88 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
11.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
41,88 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Villingen-Schwenningen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Unterkirnach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Unterkirnach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Unterkirnach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Unterkirnach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2011 um 8,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Unterkirnach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 367.639,00 €
Gewerbesteuer 344.503,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.450.959,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 180.183,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.584 Einwohnern in Unterkirnach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 142,28 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Unterkirnach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Unterkirnach 390 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Unterkirnach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Unterkirnach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Unterkirnach (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)