Grundsteuer Winterbach

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Winterbach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Winterbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winterbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Winterbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Winterbach 1,40 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Lichtenwald 400 % und in Remshalden 385 %. Die Grundsteuer in Waiblingen wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winterbach

WinterbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Winterbach 360 %
Baltmannsweiler 370 %
Remshalden 385 %
Lichtenwald 400 %
Weinstadt 450 %
Schorndorf 465 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winterbach

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Winterbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 214.300,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 702,05 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Winterbach der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Winterbach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winterbach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 66 qm und einem Bodenrichtwert von 580,00 € / qm in Winterbach beträgt der Grundsteuerwert 38.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winterbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 125,14 €.

Grundsteuerwert
38.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
125,14 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winterbach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 316 qm (Bodenrichtwert 440,00 €) in Winterbach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 139.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 455,36 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
139.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
455,36 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winterbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Winterbach (Bodenrichtwert 440,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 171 qm beträgt 75.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 246,36 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
75.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
246,36 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Schorndorf festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Winterbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winterbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Winterbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Winterbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2014 um 2,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Winterbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.219.984,00 €
Gewerbesteuer 3.246.228,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 5.484.051,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 904.312,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.629 Einwohnern in Winterbach betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 159,91 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winterbach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Winterbach 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Winterbach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Winterbach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Winterbach (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)