Grundsteuer Aßling

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Aßling (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Aßling

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Aßling mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Aßling per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Aßling 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Emmering 320 % und in Frauenneuharting 320 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Aßling

AßlingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Tuntenhausen 300 %
Emmering 320 %
Frauenneuharting 320 %
Aßling 330 %
Bruck 330 %
Baiern 350 %
Grafing bei München 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Aßling

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Aßling berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 45,11 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 148,86 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Aßling kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Aßling

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Aßling

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 71 qm (Wohnfläche 107 qm) in Aßling beträgt der Grundsteuermessbetrag 40,28 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Aßling beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 132,92 €.

Grundsteuermessbetrag
40,28 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
132,92 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Aßling

Für ein 95 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 261 qm in Aßling beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 43,69 € und die Grundsteuer beträgt damit 144,18 €.

Grundsteuermessbetrag
43,69 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
144,18 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Aßling

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Aßling mit 117 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 221 qm beträgt 49,78 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 164,27 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
49,78 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
164,27 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Ebersberg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Aßling.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Aßling aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Aßling.

Aktuelles zur Grundsteuer in Aßling

Informieren Sie sich hier, ob Aßling eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Aßling

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 6,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Aßling

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 517.239,00 €
Gewerbesteuer 1.922.206,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.291.761,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 156.091,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.577 Einwohnern in Aßling betrug die Grundsteuer durchschnittlich 113,01 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Aßling

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Aßling beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Aßling hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Aßling wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Aßling (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)