Grundsteuer Ahorn

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Ahorn (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Ahorn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ahorn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ahorn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Ahorn 2,04 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Coburg 310 % und in Niederfüllbach 300 %. Die Grundsteuer in Bamberg wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ahorn

AhornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Niederfüllbach 300 %
Coburg 310 %
Untersiemau 310 %
Weitramsdorf 330 %
Seßlach 350 %
Ahorn 360 %
Großheirath 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ahorn

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Ahorn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 59,62 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 214,63 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Ahorn ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Ahorn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Ahorn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 57 qm (Wohnfläche 93 qm) in Ahorn beträgt der Grundsteuermessbetrag 34,83 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ahorn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 125,39 €.

Grundsteuermessbetrag
34,83 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
125,39 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ahorn

Für ein 135 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 440 qm in Ahorn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 64,85 € und die Grundsteuer beträgt damit 233,46 €.

Grundsteuermessbetrag
64,85 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
233,46 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ahorn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Ahorn mit 83 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 137 qm beträgt 34,53 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 124,31 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
34,53 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
124,31 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Coburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Ahorn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ahorn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Ahorn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ahorn

Informieren Sie sich hier, ob Ahorn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ahorn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2014 um 9,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ahorn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 363.415,00 €
Gewerbesteuer 930.451,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.733.311,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 403.871,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.155 Einwohnern in Ahorn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 87,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ahorn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Ahorn beträgt 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ahorn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Ahorn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Ahorn (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)