Grundsteuer Bogen

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Bogen (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Bogen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bogen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Bogen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Bogen 3,94 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Mitterfels 400 % und in Hunderdorf 330 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Bogen

BogenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Aiterhofen 330 %
Hunderdorf 330 %
Perasdorf 330 %
Bogen 340 %
Parkstetten 340 %
Schwarzach 340 %
Steinach 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bogen

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Bogen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 43,16 €
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 146,74 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Bogen berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Bogen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Bogen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 83 qm (Wohnfläche 121 qm) in Bogen beträgt der Grundsteuermessbetrag 45,66 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Bogen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 155,24 €.

Grundsteuermessbetrag
45,66 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
155,24 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bogen

Für ein 85 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 237 qm in Bogen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 39,23 € und die Grundsteuer beträgt damit 133,38 €.

Grundsteuermessbetrag
39,23 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
133,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bogen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Bogen mit 102 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 167 qm beträgt 42,37 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 144,06 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
42,37 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
144,06 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Straubing festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Bogen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bogen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Bogen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Bogen

Informieren Sie sich hier, ob Bogen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Bogen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Bogen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.310.536,00 €
Gewerbesteuer 4.924.422,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 5.863.702,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 951.846,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.149 Einwohnern in Bogen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 129,13 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bogen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Bogen beträgt 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Bogen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Bogen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Bogen (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)