Grundsteuer Boos

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Boos (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Boos

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Boos mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Boos per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Boos 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Niederrieden 330 % und in Winterrieden 330 %. Die Grundsteuer in Kempten wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Boos

BoosGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Fellheim 275 %
Egg an der Günz 320 %
Boos 330 %
Niederrieden 330 %
Winterrieden 330 %
Babenhausen 370 %
Pleß 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Boos

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Boos berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 42,46 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 140,12 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Boos berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Boos

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Boos

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 73 qm (Wohnfläche 146 qm) in Boos beträgt der Grundsteuermessbetrag 54,02 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Boos beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 178,27 €.

Grundsteuermessbetrag
54,02 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
178,27 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Boos

Für ein 117 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 360 qm in Boos beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 55,34 € und die Grundsteuer beträgt damit 182,62 €.

Grundsteuermessbetrag
55,34 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
182,62 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Boos

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Boos mit 156 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 312 qm beträgt 67,08 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 221,36 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
67,08 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
221,36 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Memmingen-Mindelheim festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Boos.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Boos aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Boos.

Aktuelles zur Grundsteuer in Boos

Informieren Sie sich hier, ob Boos eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Boos

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 17,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Boos

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 194.721,00 €
Gewerbesteuer 738.945,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.352.604,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 36.134,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.111 Einwohnern in Boos betrug die Grundsteuer durchschnittlich 92,24 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Boos

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Boos beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Boos hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Boos wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Boos (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)