Grundsteuer Buxheim

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Buxheim (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Buxheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Buxheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Buxheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Buxheim 13,81 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Heimertingen 280 % und in Tannheim 320 %. Die Grundsteuer in Kempten wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Buxheim

BuxheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Buxheim 310 %
Tannheim 320 %
Memmingen 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Buxheim

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Buxheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 59,88 €
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 185,63 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Buxheim kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Buxheim

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Buxheim

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 88 qm (Wohnfläche 136 qm) in Buxheim beträgt der Grundsteuermessbetrag 51,12 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Buxheim beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 158,47 €.

Grundsteuermessbetrag
51,12 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
158,47 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Buxheim

Für ein 158 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 432 qm in Buxheim beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 72,58 € und die Grundsteuer beträgt damit 225,00 €.

Grundsteuermessbetrag
72,58 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
225,00 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Buxheim

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Buxheim mit 147 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 291 qm beträgt 63,09 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 195,58 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
63,09 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
195,58 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Memmingen-Mindelheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Buxheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Buxheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Buxheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Buxheim

Informieren Sie sich hier, ob Buxheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Buxheim

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Buxheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 411.347,00 €
Gewerbesteuer 1.078.455,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.333.513,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 159.844,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.263 Einwohnern in Buxheim betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 126,06 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Buxheim

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Buxheim beträgt 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Buxheim hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Buxheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Buxheim (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)