Grundsteuer Creußen

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Creußen (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Creußen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 410 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

410 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Creußen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Creußen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Creußen 16,21 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Emtmannsberg 450 % und in Schnabelwaid 450 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Creußen

CreußenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Prebitz 350 %
Bayreuth 400 %
Pegnitz 400 %
Creußen 410 %
Emtmannsberg 450 %
Haag 450 %
Schnabelwaid 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Creußen

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Creußen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 82,66 €
×
Hebesatz 410,00 %
=
Grundsteuer 2025 338,91 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Creußen berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Creußen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Creußen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 33 qm (Wohnfläche 66 qm) in Creußen beträgt der Grundsteuermessbetrag 24,42 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Creußen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 100,12 €.

Grundsteuermessbetrag
24,42 €
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
100,12 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Creußen

Für ein 161 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 407 qm in Creußen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 72,63 € und die Grundsteuer beträgt damit 297,78 €.

Grundsteuermessbetrag
72,63 €
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
297,78 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Creußen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Creußen mit 122 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 242 qm beträgt 52,37 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 214,72 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
52,37 €
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
214,72 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bayreuth festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Creußen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Creußen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Creußen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Creußen

Informieren Sie sich hier, ob Creußen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Creußen

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2009 um 17,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Creußen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 651.968,00 €
Gewerbesteuer 2.522.105,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.059.677,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 199.730,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.973 Einwohnern in Creußen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 131,10 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Creußen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Creußen beträgt 410 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Creußen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Creußen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Creußen (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)