Grundsteuer Ebermannstadt

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Ebermannstadt (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Ebermannstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 480 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

480 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ebermannstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Ebermannstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Ebermannstadt 39,18 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pretzfeld 400 % und in Unterleinleiter 400 %. Die Grundsteuer in Erlangen wird anhand eines Hebesatzes von 425 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ebermannstadt

EbermannstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Pretzfeld 400 %
Unterleinleiter 400 %
Weilersbach 400 %
Ebermannstadt 480 %
Gößweinstein 480 %
Wiesenttal 480 %
Eggolsheim 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ebermannstadt

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Ebermannstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 62,95 €
×
Hebesatz 480,00 %
=
Grundsteuer 2025 302,16 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Ebermannstadt ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Ebermannstadt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Ebermannstadt

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 77 qm (Wohnfläche 132 qm) in Ebermannstadt beträgt der Grundsteuermessbetrag 49,27 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ebermannstadt beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 236,50 €.

Grundsteuermessbetrag
49,27 €
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
236,50 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ebermannstadt

Für ein 217 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 646 qm in Ebermannstadt beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 101,78 € und die Grundsteuer beträgt damit 488,54 €.

Grundsteuermessbetrag
101,78 €
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
488,54 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ebermannstadt

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Ebermannstadt mit 102 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 167 qm beträgt 42,37 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 203,38 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
42,37 €
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
203,38 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Forchheim festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Ebermannstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ebermannstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Ebermannstadt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ebermannstadt

Informieren Sie sich hier, ob Ebermannstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Ebermannstadt sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Ebermannstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2011 um 11,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ebermannstadt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.033.993,00 €
Gewerbesteuer 3.634.712,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.618.980,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 609.893,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.949 Einwohnern in Ebermannstadt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 148,80 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ebermannstadt

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Ebermannstadt beträgt 480 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ebermannstadt hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Ebermannstadt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Ebermannstadt (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)