Grundsteuer Ebnath

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Ebnath (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Ebnath

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 365 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ebnath mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ebnath per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Ebnath 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Brand 360 % und in Nagel 355 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ebnath

EbnathGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Waldershof 340 %
Ebnath 350 %
Neusorg 350 %
Nagel 355 %
Brand 360 %
Kulmain 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ebnath

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Ebnath berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 58,14 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 203,49 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Ebnath bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Ebnath

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Ebnath

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 46 qm (Wohnfläche 78 qm) in Ebnath beträgt der Grundsteuermessbetrag 29,13 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ebnath beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 101,96 €.

Grundsteuermessbetrag
29,13 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
101,96 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ebnath

Für ein 115 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 397 qm in Ebnath beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 56,13 € und die Grundsteuer beträgt damit 196,46 €.

Grundsteuermessbetrag
56,13 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
196,46 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ebnath

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Ebnath mit 124 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 241 qm beträgt 53,04 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 185,64 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
53,04 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
185,64 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Waldsassen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Ebnath.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ebnath aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Ebnath.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ebnath

Informieren Sie sich hier, ob Ebnath eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ebnath

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 2,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ebnath

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 118.877,00 €
Gewerbesteuer 219.902,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 665.422,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 27.378,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.251 Einwohnern in Ebnath betrug die Grundsteuer durchschnittlich 95,03 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ebnath

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Ebnath beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ebnath hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Ebnath wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Ebnath (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)