Grundsteuer Essing

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Essing (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Essing

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 550 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

550 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Essing mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Essing per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Essing 55,89 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Painten 330 % und in Ihrlerstein 290 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Essing

EssingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ihrlerstein 290 %
Riedenburg 310 %
Painten 330 %
Kelheim 390 %
Essing 550 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Essing

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Essing berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 41,30 €
×
Hebesatz 550,00 %
=
Grundsteuer 2025 227,15 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Essing bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Essing

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Essing

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 61 qm (Wohnfläche 102 qm) in Essing beträgt der Grundsteuermessbetrag 38,13 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Essing beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 209,72 €.

Grundsteuermessbetrag
38,13 €
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
209,72 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Essing

Für ein 163 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 516 qm in Essing beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 77,69 € und die Grundsteuer beträgt damit 427,29 €.

Grundsteuermessbetrag
77,69 €
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
427,29 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Essing

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Essing mit 150 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 267 qm beträgt 63,18 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 347,49 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
63,18 €
× Hebesatz
550 %
= Grundsteuer
347,49 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kelheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Essing.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Essing aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Essing.

Aktuelles zur Grundsteuer in Essing

Informieren Sie sich hier, ob Essing eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Essing

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 52,8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Essing

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 172.230,00 €
Gewerbesteuer 319.474,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 696.246,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 31.759,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.145 Einwohnern in Essing betrug die Grundsteuer durchschnittlich 150,42 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Essing

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Essing beträgt 550 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Essing hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Essing wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Essing (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)