Grundsteuer Fürstenstein

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Fürstenstein (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Fürstenstein

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fürstenstein mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fürstenstein per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Fürstenstein 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Thurmansbang 340 % und in Tittling 330 %. Die Grundsteuer in Passau wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fürstenstein

FürstensteinGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Eging am See 300 %
Tittling 330 %
Thurmansbang 340 %
Fürstenstein 350 %
Aicha vorm Wald 350 %
Neukirchen vorm Wald 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fürstenstein

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Fürstenstein berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 54,59 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 191,06 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Fürstenstein kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Fürstenstein

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Fürstenstein

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm (Wohnfläche 110 qm) in Fürstenstein beträgt der Grundsteuermessbetrag 40,94 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fürstenstein beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 143,29 €.

Grundsteuermessbetrag
40,94 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
143,29 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fürstenstein

Für ein 104 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 309 qm in Fürstenstein beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 48,76 € und die Grundsteuer beträgt damit 170,66 €.

Grundsteuermessbetrag
48,76 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
170,66 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fürstenstein

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Fürstenstein mit 94 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 182 qm beträgt 40,18 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 140,63 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
40,18 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
140,63 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Passau mit Außenstellen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Fürstenstein.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fürstenstein aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Fürstenstein.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fürstenstein

Informieren Sie sich hier, ob Fürstenstein eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Fürstenstein sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Fürstenstein

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Fürstenstein

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 339.452,00 €
Gewerbesteuer 790.690,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.695.288,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 116.481,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.476 Einwohnern in Fürstenstein betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 97,66 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fürstenstein

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Fürstenstein beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Fürstenstein hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Fürstenstein wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Fürstenstein (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)