Grundsteuer Goldkronach

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Goldkronach (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Goldkronach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Goldkronach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Goldkronach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Goldkronach 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bad Berneck im Fichtelgebirge 400 % und in Weidenberg 370 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Goldkronach

GoldkronachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Goldkronach 350 %
Bindlach 350 %
Weidenberg 370 %
Warmensteinach 390 %
Bad Berneck im Fichtelgebirge 400 %
Bayreuth 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Goldkronach

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Goldkronach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 52,22 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 182,77 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Goldkronach kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Goldkronach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Goldkronach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 25 qm (Wohnfläche 47 qm) in Goldkronach beträgt der Grundsteuermessbetrag 17,45 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Goldkronach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 61,07 €.

Grundsteuermessbetrag
17,45 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
61,07 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Goldkronach

Für ein 81 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 244 qm in Goldkronach beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 133,38 €.

Grundsteuermessbetrag
38,11 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
133,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Goldkronach

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Goldkronach mit 152 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 284 qm beträgt 64,56 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 225,96 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
64,56 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
225,96 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bayreuth festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Goldkronach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Goldkronach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Goldkronach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Goldkronach

Informieren Sie sich hier, ob Goldkronach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Goldkronach sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Goldkronach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2011 um 7,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Goldkronach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 320.990,00 €
Gewerbesteuer 501.278,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.265.521,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 113.938,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.474 Einwohnern in Goldkronach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 92,40 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Goldkronach

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Goldkronach beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Goldkronach hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Goldkronach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Goldkronach (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)