Grundsteuer Haar

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Haar (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Haar

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 310 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Haar mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Haar per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Haar 14,00 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Grasbrunn 260 % und in Putzbrunn 260 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Haar

HaarGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Grasbrunn 260 %
Putzbrunn 260 %
Feldkirchen 280 %
Haar 310 %
Vaterstetten 390 %
München 535 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Haar

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Haar berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 88,07 €
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 273,02 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Haar bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Haar

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Haar

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 63 qm (Wohnfläche 100 qm) in Haar beträgt der Grundsteuermessbetrag 37,52 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Haar beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 116,31 €.

Grundsteuermessbetrag
37,52 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
116,31 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Haar

Für ein 105 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 274 qm in Haar beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 47,71 € und die Grundsteuer beträgt damit 147,90 €.

Grundsteuermessbetrag
47,71 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
147,90 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Haar

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Haar mit 82 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 123 qm beträgt 33,62 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 104,22 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
33,62 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
104,22 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt München Gewinneinkünfte festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Haar.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Haar aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Haar.

Aktuelles zur Grundsteuer in Haar

Informieren Sie sich hier, ob Haar eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Haar

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2016 um 24 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Haar

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.414.426,00 €
Gewerbesteuer 46.557.683,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 16.427.077,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.508.146,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 21.719 Einwohnern in Haar betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 111,17 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Haar

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Haar beträgt 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Haar hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Haar wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Haar (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)