Grundsteuer Inzell

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Grundsteuer in Inzell (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Inzell

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 335 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Inzell mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Inzell per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Inzell 12,74 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schneizlreuth 400 % und in Ruhpolding 430 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Inzell

InzellGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Anger 310 %
Piding 310 %
Bad Reichenhall 380 %
Teisendorf 380 %
Inzell 400 %
Schneizlreuth 400 %
Ruhpolding 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Inzell

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Inzell berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 66,55 €
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 266,20 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Inzell kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Inzell

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Inzell

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 86 qm (Wohnfläche 123 qm) in Inzell beträgt der Grundsteuermessbetrag 46,48 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Inzell beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 185,92 €.

Grundsteuermessbetrag
46,48 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
185,92 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Inzell

Für ein 114 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 321 qm in Inzell beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 52,73 € und die Grundsteuer beträgt damit 210,92 €.

Grundsteuermessbetrag
52,73 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
210,92 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Inzell

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Inzell mit 126 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 239 qm beträgt 53,66 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 214,64 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
53,66 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
214,64 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Traunstein festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Inzell.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Inzell aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Inzell.

Aktuelles zur Grundsteuer in Inzell

Informieren Sie sich hier, ob Inzell eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Inzell

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Inzell

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 924.069,00 €
Gewerbesteuer 2.835.254,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.726.060,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 189.987,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.858 Einwohnern in Inzell betrug die Grundsteuer durchschnittlich 190,22 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Inzell

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Inzell beträgt 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Inzell hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Inzell wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Inzell (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)