Grundsteuer Karsbach

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Karsbach (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Karsbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 325 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

325 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Karsbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Karsbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Karsbach 8,56 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gössenheim 350 % und in Gräfendorf 340 %. Die Grundsteuer in Würzburg wird anhand eines Hebesatzes von 475 % berechnet.

Nachbargemeinden von Karsbach

KarsbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Karsbach 325 %
Gräfendorf 340 %
Gössenheim 350 %
Hammelburg 350 %
Eußenheim 380 %
Gemünden am Main 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Karsbach

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Karsbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 97,49 €
×
Hebesatz 325,00 %
=
Grundsteuer 2025 316,84 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Karsbach ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Karsbach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Karsbach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 81 qm (Wohnfläche 138 qm) in Karsbach beträgt der Grundsteuermessbetrag 51,54 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Karsbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 167,50 €.

Grundsteuermessbetrag
51,54 €
× Hebesatz
325 %
= Grundsteuer
167,50 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Karsbach

Für ein 101 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 344 qm in Karsbach beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 49,10 € und die Grundsteuer beträgt damit 159,58 €.

Grundsteuermessbetrag
49,10 €
× Hebesatz
325 %
= Grundsteuer
159,58 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Karsbach

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Karsbach mit 172 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 331 qm beträgt 73,44 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 238,68 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
73,44 €
× Hebesatz
325 %
= Grundsteuer
238,68 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Karsbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Karsbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Karsbach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Karsbach

Informieren Sie sich hier, ob Karsbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Karsbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2011 um 8,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Karsbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 191.820,00 €
Gewerbesteuer 571.592,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.083.351,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 26.884,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.721 Einwohnern in Karsbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 111,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Karsbach

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Karsbach beträgt 325 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Karsbach hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Karsbach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Karsbach (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)