Grundsteuer Kinsau

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Kinsau (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Kinsau

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kinsau mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kinsau per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Kinsau 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Apfeldorf 330 % und in Hohenfurch 320 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kinsau

KinsauGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Denklingen 300 %
Hohenfurch 320 %
Kinsau 330 %
Apfeldorf 330 %
Peiting 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kinsau

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Kinsau berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 57,77 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 190,64 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Kinsau bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Kinsau

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kinsau

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 54 qm (Wohnfläche 84 qm) in Kinsau beträgt der Grundsteuermessbetrag 31,56 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kinsau beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 104,15 €.

Grundsteuermessbetrag
31,56 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
104,15 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kinsau

Für ein 82 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 228 qm in Kinsau beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 37,82 € und die Grundsteuer beträgt damit 124,81 €.

Grundsteuermessbetrag
37,82 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
124,81 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kinsau

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Kinsau mit 138 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 247 qm beträgt 58,18 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 191,99 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
58,18 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
191,99 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Landsberg am Lech festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Kinsau.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kinsau aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kinsau.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kinsau

Informieren Sie sich hier, ob Kinsau eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kinsau

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Kinsau

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 107.000,00 €
Gewerbesteuer 513.536,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 680.834,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 34.746,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.056 Einwohnern in Kinsau betrug die Grundsteuer durchschnittlich 101,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kinsau

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Kinsau beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Kinsau hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Kinsau wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Kinsau (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)