Grundsteuer Ködnitz

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Grundsteuer in Ködnitz (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Ködnitz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ködnitz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ködnitz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Ködnitz 17,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Untersteinach 330 % und in Trebgast 320 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ködnitz

KödnitzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Neuenmarkt 280 %
Ködnitz 300 %
Kulmbach 320 %
Trebgast 320 %
Untersteinach 330 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ködnitz

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Ködnitz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 53,63 €
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 160,89 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Ködnitz bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Ködnitz

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Ködnitz

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 38 qm (Wohnfläche 67 qm) in Ködnitz beträgt der Grundsteuermessbetrag 24,97 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ködnitz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 74,91 €.

Grundsteuermessbetrag
24,97 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
74,91 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ködnitz

Für ein 92 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 295 qm in Ködnitz beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 44,00 € und die Grundsteuer beträgt damit 132,00 €.

Grundsteuermessbetrag
44,00 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
132,00 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ködnitz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Ködnitz mit 133 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 238 qm beträgt 56,06 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 168,18 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
56,06 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
168,18 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Kulmbach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Ködnitz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ködnitz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Ködnitz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ködnitz

Informieren Sie sich hier, ob Ködnitz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ködnitz

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ködnitz

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 129.219,00 €
Gewerbesteuer 181.041,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 985.443,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 21.516,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.530 Einwohnern in Ködnitz betrug die Grundsteuer durchschnittlich 84,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ködnitz

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Ködnitz beträgt 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ködnitz hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Ködnitz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Ködnitz (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)