Grundsteuer Neuhaus an der Pegnitz

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Neuhaus an der Pegnitz (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Neuhaus an der Pegnitz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 447 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

447 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Neuhaus an der Pegnitz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Neuhaus an der Pegnitz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Neuhaus an der Pegnitz 26,70 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Velden 350 % und in Hartenstein 300 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Neuhaus an der Pegnitz

Neuhaus an der PegnitzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hartenstein 300 %
Auerbach in der Oberpfalz 350 %
Velden 350 %
Hirschbach 360 %
Königstein 370 %
Pegnitz 400 %
Neuhaus an der Pegnitz 447 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Neuhaus an der Pegnitz

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Neuhaus an der Pegnitz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 42,86 €
×
Hebesatz 447,00 %
=
Grundsteuer 2025 191,58 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Neuhaus an der Pegnitz kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Neuhaus an der Pegnitz

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Neuhaus an der Pegnitz

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 28 qm (Wohnfläche 46 qm) in Neuhaus an der Pegnitz beträgt der Grundsteuermessbetrag 17,22 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Neuhaus an der Pegnitz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 76,97 €.

Grundsteuermessbetrag
17,22 €
× Hebesatz
447 %
= Grundsteuer
76,97 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Neuhaus an der Pegnitz

Für ein 134 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 426 qm in Neuhaus an der Pegnitz beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 63,94 € und die Grundsteuer beträgt damit 285,81 €.

Grundsteuermessbetrag
63,94 €
× Hebesatz
447 %
= Grundsteuer
285,81 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Neuhaus an der Pegnitz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Neuhaus an der Pegnitz mit 99 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 195 qm beträgt 42,45 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 189,75 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
42,45 €
× Hebesatz
447 %
= Grundsteuer
189,75 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Hersbruck festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Neuhaus an der Pegnitz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Neuhaus an der Pegnitz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Neuhaus an der Pegnitz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Neuhaus an der Pegnitz

Informieren Sie sich hier, ob Neuhaus an der Pegnitz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Neuhaus an der Pegnitz

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 44,2 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Neuhaus an der Pegnitz

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 401.769,00 €
Gewerbesteuer 1.073.955,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.809.514,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 178.245,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.826 Einwohnern in Neuhaus an der Pegnitz betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 142,17 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Neuhaus an der Pegnitz

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Neuhaus an der Pegnitz beträgt 447 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Neuhaus an der Pegnitz hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Neuhaus an der Pegnitz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Neuhaus an der Pegnitz (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)