Grundsteuer Neusorg

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Neusorg (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Neusorg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Neusorg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Neusorg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Neusorg 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pullenreuth 355 % und in Ebnath 350 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Neusorg

NeusorgGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Waldershof 340 %
Neusorg 350 %
Ebnath 350 %
Pullenreuth 355 %
Kulmain 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Neusorg

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Neusorg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 94,25 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 329,88 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Neusorg bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Neusorg

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Neusorg

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 40 qm (Wohnfläche 81 qm) in Neusorg beträgt der Grundsteuermessbetrag 29,95 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Neusorg beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 104,82 €.

Grundsteuermessbetrag
29,95 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
104,82 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Neusorg

Für ein 204 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 648 qm in Neusorg beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 97,32 € und die Grundsteuer beträgt damit 340,62 €.

Grundsteuermessbetrag
97,32 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
340,62 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Neusorg

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Neusorg mit 216 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 412 qm beträgt 92,08 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 322,28 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
92,08 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
322,28 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Waldsassen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Neusorg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Neusorg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Neusorg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Neusorg

Informieren Sie sich hier, ob Neusorg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Neusorg

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2008 um -5,4 % gefallen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Neusorg

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 249.534,00 €
Gewerbesteuer 732.618,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.127.773,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 64.201,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.913 Einwohnern in Neusorg betrug die Grundsteuer durchschnittlich 130,44 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Neusorg

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Neusorg beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Neusorg hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Neusorg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Neusorg (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)