Grundsteuer Nußdorf am Inn

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Nußdorf am Inn (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Nußdorf am Inn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Nußdorf am Inn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Nußdorf am Inn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Nußdorf am Inn 17,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Flintsbach am Inn 320 % und in Neubeuern 310 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Nußdorf am Inn

Nußdorf am InnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Nußdorf am Inn 300 %
Brannenburg 300 %
Neubeuern 310 %
Flintsbach am Inn 320 %
Samerberg 330 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Nußdorf am Inn

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Nußdorf am Inn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 41,53 €
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 124,59 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Nußdorf am Inn bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Nußdorf am Inn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Nußdorf am Inn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 78 qm (Wohnfläche 138 qm) in Nußdorf am Inn beträgt der Grundsteuermessbetrag 51,41 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Nußdorf am Inn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 154,23 €.

Grundsteuermessbetrag
51,41 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
154,23 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Nußdorf am Inn

Für ein 148 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 375 qm in Nußdorf am Inn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 66,80 € und die Grundsteuer beträgt damit 200,40 €.

Grundsteuermessbetrag
66,80 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
200,40 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Nußdorf am Inn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Nußdorf am Inn mit 84 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 134 qm beträgt 34,76 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 104,28 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
34,76 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
104,28 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Nußdorf am Inn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Nußdorf am Inn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Nußdorf am Inn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Nußdorf am Inn

Informieren Sie sich hier, ob Nußdorf am Inn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Nußdorf am Inn sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Nußdorf am Inn

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Nußdorf am Inn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 325.005,00 €
Gewerbesteuer 1.243.005,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.961.818,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 192.744,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.658 Einwohnern in Nußdorf am Inn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 122,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Nußdorf am Inn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Nußdorf am Inn beträgt 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Nußdorf am Inn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Nußdorf am Inn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Nußdorf am Inn (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)