Grundsteuer Pähl

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Pähl (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Pähl

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pähl mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Pähl per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Pähl 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wielenbach 350 % und in Andechs 310 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pähl

PählGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Andechs 310 %
Dießen am Ammersee 310 %
Tutzing 340 %
Pähl 350 %
Raisting 350 %
Wielenbach 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pähl

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Pähl berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 53,38 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 186,83 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Pähl bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Pähl

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Pähl

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm (Wohnfläche 144 qm) in Pähl beträgt der Grundsteuermessbetrag 54,20 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pähl beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 189,70 €.

Grundsteuermessbetrag
54,20 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
189,70 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pähl

Für ein 193 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 642 qm in Pähl beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 93,22 € und die Grundsteuer beträgt damit 326,27 €.

Grundsteuermessbetrag
93,22 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
326,27 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pähl

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Pähl mit 116 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 196 qm beträgt 48,44 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 169,54 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
48,44 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
169,54 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Weilheim-Schongau festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Pähl.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pähl aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pähl.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pähl

Informieren Sie sich hier, ob Pähl eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pähl

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2009 um 16,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pähl

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 410.029,00 €
Gewerbesteuer 2.213.697,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.094.179,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 154.869,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.478 Einwohnern in Pähl betrug die Grundsteuer durchschnittlich 165,47 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pähl

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Pähl beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Pähl hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Pähl wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Pähl (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)