Grundsteuer Parkstetten

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Parkstetten (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Parkstetten

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Parkstetten mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Parkstetten per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Parkstetten 3,77 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Steinach 360 % und in Kirchroth 250 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Parkstetten

ParkstettenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kirchroth 250 %
Aiterhofen 330 %
Parkstetten 340 %
Bogen 340 %
Steinach 360 %
Straubing 390 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Parkstetten

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Parkstetten berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 43,34 €
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 147,36 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Parkstetten kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Parkstetten

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Parkstetten

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 65 qm (Wohnfläche 103 qm) in Parkstetten beträgt der Grundsteuermessbetrag 38,65 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Parkstetten beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 131,41 €.

Grundsteuermessbetrag
38,65 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
131,41 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Parkstetten

Für ein 201 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 645 qm in Parkstetten beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 96,14 € und die Grundsteuer beträgt damit 326,88 €.

Grundsteuermessbetrag
96,14 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
326,88 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Parkstetten

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Parkstetten mit 132 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 228 qm beträgt 55,31 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 188,05 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
55,31 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
188,05 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Straubing festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Parkstetten.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Parkstetten aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Parkstetten.

Aktuelles zur Grundsteuer in Parkstetten

Informieren Sie sich hier, ob Parkstetten eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Parkstetten sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Parkstetten

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Parkstetten

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 405.250,00 €
Gewerbesteuer 664.402,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.172.144,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 82.146,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.280 Einwohnern in Parkstetten betrug die Grundsteuer durchschnittlich 123,55 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Parkstetten

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Parkstetten beträgt 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Parkstetten hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Parkstetten wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Parkstetten (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)