Grundsteuer Rosenheim

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Rosenheim (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Rosenheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

480 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rosenheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Rosenheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 50.000 und bis zu 150.000 Einwohnern 443,08 %. Damit liegt der Hebesatz in Rosenheim 8,33 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Stephanskirchen 270 % und in Großkarolinenfeld 310 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rosenheim

RosenheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rohrdorf 240 %
Stephanskirchen 270 %
Großkarolinenfeld 310 %
Raubling 310 %
Schechen 310 %
Kolbermoor 330 %
Rosenheim 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rosenheim

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Rosenheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 55,09 €
×
Hebesatz 480,00 %
=
Grundsteuer 2025 264,43 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Rosenheim ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Rosenheim

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rosenheim

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 34 qm (Wohnfläche 53 qm) in Rosenheim beträgt der Grundsteuermessbetrag 19,90 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rosenheim beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 95,52 €.

Grundsteuermessbetrag
19,90 €
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
95,52 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rosenheim

Für ein 86 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 260 qm in Rosenheim beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 40,50 € und die Grundsteuer beträgt damit 194,40 €.

Grundsteuermessbetrag
40,50 €
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
194,40 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rosenheim

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Rosenheim mit 96 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 156 qm beträgt 39,83 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 191,18 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
39,83 €
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
191,18 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Rosenheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rosenheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rosenheim.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rosenheim

Informieren Sie sich hier, ob Rosenheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rosenheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2016 um 14,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rosenheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 11.498.657,00 €
Gewerbesteuer 49.349.124,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 41.930.751,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 7.993.458,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 63.503 Einwohnern in Rosenheim betrug die Grundsteuer durchschnittlich 181,07 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rosenheim

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Rosenheim beträgt 480 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rosenheim hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Rosenheim wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Rosenheim (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)