Grundsteuer Saal an der Donau

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Saal an der Donau (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Saal an der Donau

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Saal an der Donau mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Saal an der Donau per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Saal an der Donau 4,38 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kelheim 390 % und in Ihrlerstein 290 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Saal an der Donau

Saal an der DonauGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hausen 300 %
Saal an der Donau 360 %
Teugn 375 %
Kelheim 390 %
Bad Abbach 430 %
Rohr in Niederbayern 430 %
Abensberg 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Saal an der Donau

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Saal an der Donau berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 38,75 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 139,50 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Saal an der Donau bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Saal an der Donau

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Saal an der Donau

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 95 qm (Wohnfläche 141 qm) in Saal an der Donau beträgt der Grundsteuermessbetrag 53,14 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Saal an der Donau beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 191,30 €.

Grundsteuermessbetrag
53,14 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
191,30 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Saal an der Donau

Für ein 118 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 397 qm in Saal an der Donau beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 57,18 € und die Grundsteuer beträgt damit 205,85 €.

Grundsteuermessbetrag
57,18 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
205,85 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Saal an der Donau

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Saal an der Donau mit 124 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 231 qm beträgt 52,64 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 189,50 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
52,64 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
189,50 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kelheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Saal an der Donau.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Saal an der Donau aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Saal an der Donau.

Aktuelles zur Grundsteuer in Saal an der Donau

Informieren Sie sich hier, ob Saal an der Donau eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Saal an der Donau

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 12,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Saal an der Donau

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 694.763,00 €
Gewerbesteuer 3.874.078,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.520.215,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 462.589,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.463 Einwohnern in Saal an der Donau betrug die Grundsteuer durchschnittlich 127,18 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Saal an der Donau

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Saal an der Donau beträgt 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Saal an der Donau hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Saal an der Donau wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Saal an der Donau (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)