Grundsteuer Speinshart

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Speinshart (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Speinshart

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Speinshart mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Speinshart per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Speinshart 7,71 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Eschenbach in der Oberpfalz 300 % und in Neustadt am Kulm 350 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Speinshart

SpeinshartGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Eschenbach in der Oberpfalz 300 %
Schlammersdorf 330 %
Speichersdorf 330 %
Vorbach 330 %
Neustadt am Kulm 350 %
Trabitz 350 %
Speinshart 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Speinshart

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Speinshart berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 43,80 €
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 166,44 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Speinshart ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Speinshart

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Speinshart

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 76 qm (Wohnfläche 126 qm) in Speinshart beträgt der Grundsteuermessbetrag 47,13 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Speinshart beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 179,09 €.

Grundsteuermessbetrag
47,13 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
179,09 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Speinshart

Für ein 146 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 461 qm in Speinshart beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 69,53 € und die Grundsteuer beträgt damit 264,21 €.

Grundsteuermessbetrag
69,53 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
264,21 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Speinshart

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Speinshart mit 121 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 191 qm beträgt 49,98 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 189,92 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
49,98 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
189,92 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Weiden i.d.Opf. festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Speinshart.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Speinshart aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Speinshart.

Aktuelles zur Grundsteuer in Speinshart

Informieren Sie sich hier, ob Speinshart eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Speinshart

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2010 um 8,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Speinshart

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 109.947,00 €
Gewerbesteuer 154.186,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 695.339,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 23.034,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.115 Einwohnern in Speinshart betrug die Grundsteuer durchschnittlich 98,61 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Speinshart

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Speinshart beträgt 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Speinshart hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Speinshart wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Speinshart (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)