Grundsteuer Stein

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Stein (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Stein

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stein mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Stein per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Stein 27,34 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oberasbach 330 % und in Zirndorf 360 %. Die Grundsteuer in Fürth wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stein

SteinGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rohr 310 %
Oberasbach 330 %
Zirndorf 360 %
Roßtal 380 %
Stein 450 %
Nürnberg 555 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stein

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Stein berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 39,18 €
×
Hebesatz 450,00 %
=
Grundsteuer 2025 176,31 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Stein bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Stein

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Stein

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 80 qm (Wohnfläche 124 qm) in Stein beträgt der Grundsteuermessbetrag 46,60 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stein beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 209,70 €.

Grundsteuermessbetrag
46,60 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
209,70 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stein

Für ein 89 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 252 qm in Stein beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 41,23 € und die Grundsteuer beträgt damit 185,54 €.

Grundsteuermessbetrag
41,23 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
185,54 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stein

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Stein mit 105 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 184 qm beträgt 44,11 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 198,50 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
44,11 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
198,50 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Fürth festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Stein.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stein aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stein.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stein

Informieren Sie sich hier, ob Stein eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stein

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 21,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stein

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.338.633,00 €
Gewerbesteuer 6.506.021,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 9.725.701,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 680.353,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 14.373 Einwohnern in Stein betrug die Grundsteuer durchschnittlich 162,71 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stein

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Stein beträgt 450 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Stein hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Stein wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Stein (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)