Grundsteuer Stephanskirchen

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Stephanskirchen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Stephanskirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 270 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

270 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stephanskirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stephanskirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Stephanskirchen 30,88 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Riedering 310 % und in Prutting 325 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stephanskirchen

StephanskirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rohrdorf 240 %
Stephanskirchen 270 %
Riedering 310 %
Schechen 310 %
Vogtareuth 310 %
Prutting 325 %
Bad Endorf 375 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stephanskirchen

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Stephanskirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 42,47 €
×
Hebesatz 270,00 %
=
Grundsteuer 2025 114,67 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Stephanskirchen bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Stephanskirchen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Stephanskirchen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 27 qm (Wohnfläche 44 qm) in Stephanskirchen beträgt der Grundsteuermessbetrag 16,47 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stephanskirchen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 44,47 €.

Grundsteuermessbetrag
16,47 €
× Hebesatz
270 %
= Grundsteuer
44,47 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stephanskirchen

Für ein 104 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 285 qm in Stephanskirchen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 47,80 € und die Grundsteuer beträgt damit 129,06 €.

Grundsteuermessbetrag
47,80 €
× Hebesatz
270 %
= Grundsteuer
129,06 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stephanskirchen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Stephanskirchen mit 129 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 234 qm beträgt 54,51 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 147,18 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
54,51 €
× Hebesatz
270 %
= Grundsteuer
147,18 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Stephanskirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stephanskirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stephanskirchen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stephanskirchen

Informieren Sie sich hier, ob Stephanskirchen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stephanskirchen

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2018 um -12,9 % gefallen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stephanskirchen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.188.059,00 €
Gewerbesteuer 6.466.269,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 8.038.567,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 895.258,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.611 Einwohnern in Stephanskirchen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 111,96 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stephanskirchen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Stephanskirchen beträgt 270 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Stephanskirchen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Stephanskirchen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Stephanskirchen (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)