Grundsteuer Stephansposching

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Stephansposching (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Stephansposching

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 310 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stephansposching mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stephansposching per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Stephansposching 13,81 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Mariaposching 320 % und in Otzing 310 %. Die Grundsteuer in Landshut wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stephansposching

StephansposchingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Offenberg 280 %
Stephansposching 310 %
Otzing 310 %
Wallersdorf 310 %
Mariaposching 320 %
Niederwinkling 320 %
Deggendorf 330 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stephansposching

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Stephansposching berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 64,38 €
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 199,58 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Stephansposching kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Stephansposching

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Stephansposching

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 70 qm (Wohnfläche 102 qm) in Stephansposching beträgt der Grundsteuermessbetrag 38,49 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stephansposching beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 119,32 €.

Grundsteuermessbetrag
38,49 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
119,32 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stephansposching

Für ein 159 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 445 qm in Stephansposching beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 73,45 € und die Grundsteuer beträgt damit 227,70 €.

Grundsteuermessbetrag
73,45 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
227,70 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stephansposching

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Stephansposching mit 154 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 300 qm beträgt 65,90 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 204,29 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
65,90 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
204,29 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Deggendorf festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Stephansposching.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stephansposching aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stephansposching.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stephansposching

Informieren Sie sich hier, ob Stephansposching eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Stephansposching sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Stephansposching

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stephansposching

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 475.510,00 €
Gewerbesteuer 1.025.561,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.142.228,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 72.872,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.153 Einwohnern in Stephansposching betrug die Grundsteuer durchschnittlich 150,81 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stephansposching

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Stephansposching beträgt 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Stephansposching hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Stephansposching wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Stephansposching (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)