Grundsteuer Teugn

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Teugn (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Teugn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 375 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

375 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Teugn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Teugn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Teugn 6,29 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bad Abbach 430 % und in Hausen 300 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Teugn

TeugnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hausen 300 %
Langquaid 350 %
Saal an der Donau 360 %
Teugn 375 %
Bad Abbach 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Teugn

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Teugn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 95,35 €
×
Hebesatz 375,00 %
=
Grundsteuer 2025 357,56 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Teugn ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Teugn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Teugn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 123 qm (Wohnfläche 216 qm) in Teugn beträgt der Grundsteuermessbetrag 80,52 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Teugn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 301,95 €.

Grundsteuermessbetrag
80,52 €
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
301,95 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Teugn

Für ein 97 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 329 qm in Teugn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 47,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 176,66 €.

Grundsteuermessbetrag
47,11 €
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
176,66 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Teugn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Teugn mit 121 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 223 qm beträgt 51,27 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 192,26 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
51,27 €
× Hebesatz
375 %
= Grundsteuer
192,26 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kelheim festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Teugn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Teugn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Teugn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Teugn

Informieren Sie sich hier, ob Teugn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Teugn sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Teugn

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Teugn

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 168.608,00 €
Gewerbesteuer 684.217,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.228.402,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 44.514,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.740 Einwohnern in Teugn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 96,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Teugn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Teugn beträgt 375 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Teugn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Teugn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Teugn (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)