Grundsteuer Tiefenbach

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Tiefenbach (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Tiefenbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Tiefenbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Tiefenbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Tiefenbach 17,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Eching 330 % und in Vilsheim 350 %. Die Grundsteuer in Landshut wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Tiefenbach

TiefenbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Tiefenbach 300 %
Eching 330 %
Kumhausen 330 %
Vilsheim 350 %
Landshut 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Tiefenbach

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Tiefenbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 48,17 €
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 144,51 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Tiefenbach bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Tiefenbach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Tiefenbach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 67 qm (Wohnfläche 122 qm) in Tiefenbach beträgt der Grundsteuermessbetrag 45,37 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Tiefenbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 136,11 €.

Grundsteuermessbetrag
45,37 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
136,11 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Tiefenbach

Für ein 134 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 464 qm in Tiefenbach beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 65,46 € und die Grundsteuer beträgt damit 196,38 €.

Grundsteuermessbetrag
65,46 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
196,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Tiefenbach

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Tiefenbach mit 91 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 136 qm beträgt 37,29 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 111,87 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
37,29 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
111,87 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Landshut festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Tiefenbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Tiefenbach aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Tiefenbach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Tiefenbach

Informieren Sie sich hier, ob Tiefenbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Tiefenbach

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Tiefenbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 429.614,00 €
Gewerbesteuer 1.870.915,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.249.151,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 117.035,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.016 Einwohnern in Tiefenbach betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 106,98 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Tiefenbach

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Tiefenbach beträgt 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Tiefenbach hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Tiefenbach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Tiefenbach (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)