Grundsteuer Tröstau

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Tröstau (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Tröstau

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 375 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

370 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Tröstau mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Tröstau per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Tröstau 4,87 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Nagel 355 % und in Röslau 360 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Tröstau

TröstauGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Weißenstadt 340 %
Nagel 355 %
Röslau 360 %
Tröstau 370 %
Wunsiedel 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Tröstau

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Tröstau berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 76,88 €
×
Hebesatz 370,00 %
=
Grundsteuer 2025 284,46 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Tröstau ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Tröstau

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Tröstau

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 45 qm (Wohnfläche 90 qm) in Tröstau beträgt der Grundsteuermessbetrag 33,30 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Tröstau beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 123,21 €.

Grundsteuermessbetrag
33,30 €
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
123,21 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Tröstau

Für ein 215 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 612 qm in Tröstau beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 99,73 € und die Grundsteuer beträgt damit 369,00 €.

Grundsteuermessbetrag
99,73 €
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
369,00 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Tröstau

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Tröstau mit 113 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 171 qm beträgt 46,39 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 171,64 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
46,39 €
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
171,64 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Wunsiedel mit Außenstelle Selb festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Tröstau.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Tröstau aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Tröstau.

Aktuelles zur Grundsteuer in Tröstau

Informieren Sie sich hier, ob Tröstau eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Tröstau

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 5,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Tröstau

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 239.935,00 €
Gewerbesteuer 322.361,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.220.243,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 56.986,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.193 Einwohnern in Tröstau betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 109,41 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Tröstau

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Tröstau beträgt 370 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Tröstau hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Tröstau wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Tröstau (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)