Grundsteuer Tschirn

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Tschirn (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Tschirn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

370 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Tschirn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Tschirn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Tschirn 4,87 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Reichenbach 300 % und in Nordhalben 360 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Tschirn

TschirnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wilhelmsthal 345 %
Steinwiesen 350 %
Nordhalben 360 %
Teuschnitz 360 %
Tschirn 370 %
Lehesten 420 %
Wurzbach 426 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Tschirn

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Tschirn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 59,53 €
×
Hebesatz 370,00 %
=
Grundsteuer 2025 220,26 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Tschirn bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Tschirn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Tschirn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 73 qm (Wohnfläche 113 qm) in Tschirn beträgt der Grundsteuermessbetrag 42,47 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Tschirn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 157,14 €.

Grundsteuermessbetrag
42,47 €
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
157,14 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Tschirn

Für ein 117 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 310 qm in Tschirn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 53,34 € und die Grundsteuer beträgt damit 197,36 €.

Grundsteuermessbetrag
53,34 €
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
197,36 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Tschirn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Tschirn mit 131 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 244 qm beträgt 55,60 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 205,72 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
55,60 €
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
205,72 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kronach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Tschirn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Tschirn aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Tschirn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Tschirn

Informieren Sie sich hier, ob Tschirn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Tschirn

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2019 um 23,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Tschirn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 63.449,00 €
Gewerbesteuer -26.265,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 269.251,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 30.579,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 517 Einwohnern in Tschirn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 122,73 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Tschirn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Tschirn beträgt 370 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Tschirn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Tschirn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Tschirn (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)