Grundsteuer Unsleben

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Unsleben (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Unsleben

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 450 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Unsleben mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Unsleben per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Unsleben 27,55 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oberstreu 320 % und in Heustreu 360 %. Die Grundsteuer in Schweinfurt wird anhand eines Hebesatzes von 385 % berechnet.

Nachbargemeinden von Unsleben

UnslebenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wollbach 300 %
Oberstreu 320 %
Heustreu 360 %
Hollstadt 360 %
Bastheim 370 %
Mellrichstadt 370 %
Unsleben 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Unsleben

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Unsleben berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 53,11 €
×
Hebesatz 450,00 %
=
Grundsteuer 2025 239,00 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Unsleben berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Unsleben

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Unsleben

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 59 qm (Wohnfläche 85 qm) in Unsleben beträgt der Grundsteuermessbetrag 32,11 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Unsleben beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 144,50 €.

Grundsteuermessbetrag
32,11 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
144,50 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Unsleben

Für ein 88 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 291 qm in Unsleben beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 42,44 € und die Grundsteuer beträgt damit 190,98 €.

Grundsteuermessbetrag
42,44 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
190,98 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Unsleben

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Unsleben mit 192 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 328 qm beträgt 80,32 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 361,44 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
80,32 €
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
361,44 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Unsleben.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Unsleben aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Unsleben.

Aktuelles zur Grundsteuer in Unsleben

Informieren Sie sich hier, ob Unsleben eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Unsleben

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2020 um 25 % gestiegen.

Steueraufkommen Unsleben

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 142.851,00 €
Gewerbesteuer 209.714,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 579.297,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 49.627,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 926 Einwohnern in Unsleben betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 154,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Unsleben

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Unsleben beträgt 450 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Unsleben hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Unsleben wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Unsleben (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)