Grundsteuer Unterroth

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Unterroth (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Unterroth

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Unterroth mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Unterroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Unterroth 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Buch 330 % und in Oberroth 330 %. Die Grundsteuer in Neu-Ulm wird anhand eines Hebesatzes von 375 % berechnet.

Nachbargemeinden von Unterroth

UnterrothGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kettershausen 310 %
Altenstadt 320 %
Buch 330 %
Oberroth 330 %
Unterroth 350 %
Illertissen 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Unterroth

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Unterroth berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 94,10 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 329,35 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Unterroth kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Unterroth

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Unterroth

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 97 qm (Wohnfläche 181 qm) in Unterroth beträgt der Grundsteuermessbetrag 67,22 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Unterroth beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 235,27 €.

Grundsteuermessbetrag
67,22 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
235,27 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Unterroth

Für ein 146 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 477 qm in Unterroth beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 70,17 € und die Grundsteuer beträgt damit 245,60 €.

Grundsteuermessbetrag
70,17 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
245,60 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Unterroth

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Unterroth mit 115 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 175 qm beträgt 47,25 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 165,38 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
47,25 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
165,38 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Neu-Ulm festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Unterroth.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Unterroth aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Unterroth.

Aktuelles zur Grundsteuer in Unterroth

Informieren Sie sich hier, ob Unterroth eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Unterroth

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2020 um 6,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Unterroth

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 122.356,00 €
Gewerbesteuer 286.194,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 693.526,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 21.737,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.134 Einwohnern in Unterroth betrug die Grundsteuer durchschnittlich 107,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Unterroth

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Unterroth beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Unterroth hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Unterroth wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Unterroth (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)