Grundsteuer Frauendorf

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Frauendorf (Gemeinde in Brandenburg).

Grundsteuer Hebesatz Frauendorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 290 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

390 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Frauendorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Frauendorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Brandenburg mit bis zu 5.000 Einwohnern 384,20 %. Damit liegt der Hebesatz in Frauendorf 1,51 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Tettau 370 % und in Lindenau 350 %. Die Grundsteuer in Dresden wird anhand eines Hebesatzes von 635 % berechnet.

Nachbargemeinden von Frauendorf

FrauendorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kroppen 350 %
Lindenau 350 %
Tettau 370 %
Frauendorf 390 %
Ortrand 395 %
Ruhland 395 %
Lauchhammer 416 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Frauendorf

In Brandenburg bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Frauendorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 85.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 390 %
=
Grundsteuer 2025 103,49 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Frauendorf bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Frauendorf

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Frauendorf

Für eine Eigentumswohnung mit 75 qm Wohnfläche, Baujahr 2002, einer anteiligen Grundstücksgröße von 38 qm und einem Bodenrichtwert von 22,00 € / qm in Frauendorf (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 132.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Frauendorf beläuft sich damit ab 2025 auf 159,95 €.

Grundsteuerwert
132.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
159,95 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Frauendorf

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1934) auf einem Grundstück von 308 qm (Bodenrichtwert 16,00 €) und einer Wohnfläche von 94 qm in Frauendorf (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 91.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 110,62 €.

Grundsteuerwert
91.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
110,62 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Frauendorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1974) in Frauendorf (Bodenrichtwert 22,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 239 qm und einer Wohnfläche von 144 qm beträgt 109.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 132,87 €.

Grundsteuerwert
109.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
132,87 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Frauendorf

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Frauendorf mit einem Bodenwert von 41.558,00 Euro (Grundstücksfläche 1.889 qm × 22,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.266.335,75 Euro (Baujahr 2010, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.050 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.269.300,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.269.300,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
390 %
= Grundsteuer
1.683,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Calau festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Frauendorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Frauendorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Frauendorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Frauendorf.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Frauendorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Frauendorf

Informieren Sie sich hier, ob Frauendorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Frauendorf sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Frauendorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 2,9 % gestiegen.

Steueraufkommen Frauendorf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2021)
Grundsteuer A und B 49.103,00 €
Gewerbesteuer 20.066,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 233.930,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 26.941,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 692 Einwohnern in Frauendorf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 70,96 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Frauendorf

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Frauendorf beträgt 390 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Frauendorf ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Frauendorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Frauendorf in Brandenburg liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)