Grundsteuer Petershagen/Eggersdorf

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Petershagen/Eggersdorf (Gemeinde in Brandenburg).

Grundsteuer Hebesatz Petershagen/Eggersdorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 200 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Petershagen/Eggersdorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Brandenburg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 400,32 %. Damit liegt der Hebesatz in Petershagen/Eggersdorf 3,98 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Fredersdorf-Vogelsdorf 350 % und in Rüdersdorf bei Berlin 385 %. Die Grundsteuer in Berlin wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Petershagen/Eggersdorf

Petershagen/EggersdorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Fredersdorf-Vogelsdorf 350 %
Petershagen/Eggersdorf 385 %
Rüdersdorf bei Berlin 385 %
Strausberg 405 %
Altlandsberg 445 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Petershagen/Eggersdorf

In Brandenburg bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Petershagen/Eggersdorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 183.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 385 %
=
Grundsteuer 2025 218,41 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Petershagen/Eggersdorf kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Petershagen/Eggersdorf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Petershagen/Eggersdorf

Für eine Wohnung mit 68 qm Wohnfläche, Baujahr 1922, einer anteiligen Grundstücksfläche von 41 qm und einem Bodenrichtwert von 300,00 € / qm in Petershagen/Eggersdorf (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 63.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Petershagen/Eggersdorf beläuft sich damit ab 2025 auf 76,03 €.

Grundsteuerwert
63.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
76,03 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Petershagen/Eggersdorf

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2008) auf einem Grundstück von 241 qm (Bodenrichtwert 320,00 €) und einer Wohnungsfläche von 94 qm in Petershagen/Eggersdorf (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 308.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 368,43 €.

Grundsteuerwert
308.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
368,43 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Petershagen/Eggersdorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1997) in Petershagen/Eggersdorf (Bodenrichtwert 320,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 201 qm und einer Wohnfläche von 105 qm beträgt 208.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 248,84 €.

Grundsteuerwert
208.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
248,84 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Petershagen/Eggersdorf

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Petershagen/Eggersdorf mit einem Bodenwert von 253.500,00 Euro (Grundstücksfläche 845 qm × 300,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 727.885,56 Euro (Baujahr 1991, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.208 qm), beträgt der Grundsteuerwert 785.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
785.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
1.027,68 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Strausberg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Petershagen/Eggersdorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Petershagen/Eggersdorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Petershagen/Eggersdorf.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Petershagen/Eggersdorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Petershagen/Eggersdorf

Informieren Sie sich hier, ob Petershagen/Eggersdorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Petershagen/Eggersdorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 4,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Petershagen/Eggersdorf

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.334.549,00 €
Gewerbesteuer 1.773.045,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 8.591.568,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 235.158,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 15.497 Einwohnern in Petershagen/Eggersdorf betrug die Grundsteuer durchschnittlich 86,12 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Petershagen/Eggersdorf

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Petershagen/Eggersdorf beträgt 385 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Petershagen/Eggersdorf ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Petershagen/Eggersdorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Petershagen/Eggersdorf in Brandenburg liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)